Wirtschaftskrise an den Arbeitsgerichten angekommen
Nachdem in den zurückliegenden Jahren eine Beruhigung an den Märkten und ein Rückgang der Streitigkeiten im Arbeitsrechtsschutz zu verzeichnen war, müssen im Verlauf der Wirtschaftskrise die
Rechtsschutzversicherer einen deutlichen Anstieg der Arbeitsrechtsschutz Schadenfälle konstatieren.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rechnet im Jahr 2009 mit bis zu 680.000 Arbeitsrechtsschutzfällen – eine Zunahme von fast 20 Prozent im Vergleich zum Jahr 2008.
In diesem Zusammenhang wird mit Aufwendungen von rund einer halben Milliarde Euro – gut 30 Prozent mehr als in 2008 – gerechnet.
In der ersten Instanz tragen bei Arbeitsrechtlichen Streitigkeiten beide Parteien – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – die Kosten des Rechtsstreites. Hier ist der Abschluss einer entsprechenden
Rechtsschutzversicherung angeraten, denn das Kostenrisiko jedes fünften Arbeitsrechtsschutzfalles beträgt mehr als 2000 Euro. (laut Berechnung des GDV)
Der Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung ist jedoch bei den meisten Anbietern mit einer Wartezeit von 3 Monaten im Arbeitsrechtsschutz verbunden. Aus diesem Grunde sollte frühzeitig
Versicherungsschutz beantragt werden.