Eine Pferdehaftversicherung ist gerade für den nicht gewerblichen Besitz von Pferden, Kleinpferden, Ponys, Eseln und Maultieren eine notwendige Absicherung.
Typische Haftpflichtfälle sind z.B.
- Pferd bricht aus der Koppel aus
- Pferd scheut und beißt oder rennt auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall (es entsteht Personenschaden, Nutzungsausfall für’s Kfz, Schmerzensgeld, Regressansprüche an Sozialversicherungsträger)
- entstandener Flurschaden beim Ausritt mit mangelnder Reiterfahrung oder als Folge von Springübungen
- Personenschäden durch Sturz vom Pferd bei Geländeritt im Winter
- Sachschäden am gemieteten Pferdeanhänger oder Pferdebox durch ein randalierendes Pferd
Wer anderen Personen durch ein privat gehaltenes Pferd einen Schaden zufügt (Personen-, Sach- oder Vermögensschaden) haftet nach dem BGB. Es wird jedoch eine Mitschuld des Geschädigten im Einzelfall geprüft. Im Falle einer finanziellen Forderung des Geschädigten kann man sich mit einer Pferdehaftversicherung absichern. Wer natürlich dem Pferd am Schweif zieht, muss sich nicht wundern, wenn dieses ausschlägt. In diesem Fall würde die Versicherung nicht zahlen.
Auch bei einer gelegentlichen Benutzung von Pferden ist ein Versicherungsschutz notwendig.
Auch für den Privatbesitz von Hunden sollte eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Es gibt die Selbständige Hundehalterhaftpflicht oder in Verbindung mit einer Privathaftpflilchtversicherung. In Deutschland leben nach allgemeinen Schätzungen etwa 5 Millionen Hunde.
Typische Haftpflichtfälle sind neben normalen Sachschäden vor allem Personenschäden.
Jeder Hundebesitzer sollte eine Hundehaftpflichtversicherung besitzen.