Versicherungen schließt man ab, um vor eventuell eintretenden Schadensfällen finanziell abgesichert zu sein. Ob die abgeschlossene Versicherung aber qualitativ hält was sie verspricht, zeigt sich erst, wenn ein konkreter Schaden entstanden ist und die Versicherung für den diesen aufkommen soll. Dann wird deutlich, ob man vor Jahren die richtige Wahl getroffen hat bzw. die Beratung den Bedürfnissen entsprach.
Die VHV hat sich hinsichtlich des Leistungsumfanges klar positioniert. Mit dem Standardprodukt bietet sie hervorragende Versicherungsleistungen an, welches durch den Tarifbaustein EXKLUSIV noch mehr Qualität bekommt.
Beim Kunden entsteht immer dann Verärgerung, wenn sie im Schadensfall feststellen müssen, dass dieser gar nicht versichert ist oder zumindest nur teilweise. Das ist oft bei der Anrechnung eines Mitwirkungsanteiles in der Unfallversicherung der Fall. Der sogenannte Mitwirkungsanteil kommt immer dann zum Tragen, wenn eine Erkrankung daran mitgewirkt hat, dass die Folgen des Unfalls schlimmer sind als ohne diese Erkrankung. Als Folge rechnet die Unfallversicherung diese Vorerkrankung an und kürzt die Leistung.
Wann spricht man überhaupt von Unfall?
Wesentlich für die Leistungspflicht der Versicherung ist u.a. die Erklärung des Unfallbegriffes selbst. So gilt z.B. ein Herzinfarkt oder Schlaganfall, wodurch der Versicherte stürzt, im Sinne der üblichen Erklärung nicht als Unfall und ist damit nicht mit im Versicherungsschutz enthalten. Die VHV hat den Begriff Unfall stark erweitert und dies mit aufgenommen. Auch Bewusstseinsstörungen durch Alkohol oder Medikamente, das Einatmen von Gasen oder Dämpfen gilt als Unfall und die VHV zahlt auch, wenn der Unfall bei der Rettung von Menschen, Sachen und Tieren eintritt oder bei Übermüdung.
Neuer Unfalltarif bei der VHV Versicherung
Die VHV Versicherung ist im April vorigen Jahres mit einem neuen Unfallprodukt auf den Markt gekommen, dass erstmalig auf den Mitwirkungsanteil verzichtet. Ein mutiger Schritt und noch dazu ein erfolgreicher, wie sich herausstellte. Dies stellt in der Praxis eine Aufwertung der Leistungen für den Unfallgeschädigten.
Die Unfallversicherung der VHV bietet für jegliche Lebenssituationen weit überdurchschnittliche Leistungen, als da wären z.B. eine besondere Progressionsstaffel oder die stark aufgewertete Gliedertaxe – beides sind klare Leistungsverbesserungen zugunsten des Versicherten, Bergungskosten sind bis 30.000 Euro inklusive, im Baustein EXKLUSIV sogar ca. 1 Mio Euro und vieles mehr. Aus diesem Grund wurde die Unfallversicherung der VHV von Öko-Test mit dem 1. Platz geehrt.