Vergehen oder Verbrechen – Versicherungsschutz im Spezialstraf Rechtsschutz

Ob in Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit, im Beruf oder im privaten Bereich, schnell kann man sich einer strafrechtlichen Anschuldigung ausgesetzt sehen. Hinzu kommen viele neue Gesetze, Richtlinien und Verordnungen aber auch verstärkte behördliche Kontrollen sowie eine erhöhte Anzeigebereitschaft in der Bevölkerung, führen zu einem Anstieg der der Ermittlungs- und Strafverfahren.
Die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, wie Polizei, Zoll oder Steuerfahndung, ist es, jedem Hinweis einer Straftat nach dem sog. Legalitätsprinzip nachzugehen.
Hierbei werden im deutschen Strafrecht zwischen Verbrechen – Taten und, Vergehen – Taten unterschieden.

Vergehen sind Straftaten, die nach dem Gesetz eine Geldstrafe oder Freiheitsentzug auch von weniger als 1 Jahr zu Folge haben.
Beispiele für Vergehen:

  • Unterschlagung § 246
  • Bestechlichkeit u. Bestechung im geschäftlichen Verkehr § 299
  • Verletzung der Unterhaltspflicht § 170
  • Fahrlässige Tötung § 222
  • Nötigung,
  • Erpressung,
  • Körperverletzung,
  • unterlassene Hilfeleistung,
  • Steuerhinterziehung,
  • unerlaubter Umgang mit Abfällen,
  • unerlaubter Handel mit Betäubungsmittel

Verbrechen hingegen sind schwere Straftaten. Für diese sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr und mehr vor.
Beispiele für Verbrechen:

  • Meineid,
  • Mord § 211
  • Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung § 177
  • Misshandlung von Schutzbefohlenen § 225

Der in der Rechtsschutzversicherung automatisch mitversicherte Strafrechtsschutz schützt nur bei Vergehen, solange dem Versicherungskunden fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Demgegenüber sind jedoch etwa 2/3 aller strafbarer Handlungen sogenannte Vorsatzvergehen.

Da für die Einleitung eines Strafverfahrens der bloße Vorwurf einer Tat ausreicht, können einem auch schnell schwere Vorwürfe treffen.

Hier hilft der Spezialstrafrechtsschutz . Dieser kann als Zusatzbaustein zu einer Privatrechtsschutzversicherung oder einer Firmenrechtsschutzversicherung integriert werden und bietet bei den meisten Rechtsschutzanbieter Versicherungsschutz bei Vergehen des Strafrechtes.

Jedoch versichern die meisten Versicherer im Spezial-Strafrechtsschutz nur strafrechtliche Vergehen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit. Mögliche angeschuldigte Straftaten im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit oder auch im Privatbereich, sind hier nicht versichert. Um auch in solchen Fällen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können, ist es ratsam, die Angebote der Rechtsschutz Versicherern vor Vertragsabschluß genau zu prüfen.

So sichert beispielsweise die KS Auxilia, der Roland Rechtsschutz, die Rechtsschutz Union oder D.A.S. neben dem beruflichen Lebensbereich auch das Ehrenamt und den Privatbereich, also alle Lebensbereiche, ab.

Was ist jedoch bei dem Vorwurf eines Verbrechens? Nur wenige Rechtsschutzanbieter bieten hier im Vorfeld über den SSR Versicherungsschutz. So versichert die Auxilia auch beim Vorwurf von Verbrechen – Taten.

Eines ist jedoch bei allen Rechtsschutz Versicherern gleich: Bei einer vorsätzlichen Verurteilung entfällt rückwirkend der Versicherungsschutz. Demgegenüber übernehmen z.B. die KS Auxilia und D.A.S. auch die Kosten, wenn eine Verurteilung wegen
Vorsatz erfolgt und das Verfahren durch einen rechtskräftigen Strafbefehl abgeschlossen wird.

In der Regel sieht die Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) eine Kostenerstattung von Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten über den Rahmen des RVG vor.
Der Rechtsschutz gilt sogar für vor Versicherungsbeginn eingetretene Vorfälle, soweit ein Ermittlungsverfahren noch nicht eingeleitet wurde.

Speziell für gewerblich Tätige und Selbstständige besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer speziellen Spezial-Straf-Rechtsschutz Police (SSR) für die unternehmerische Tätigkeit. Hier geht der Versicherungsschutz über die des Spezial-Strafrechtsschutzes hinaus.

Weitere Informationen sowie einen Vergleich finden Sie unter
www.rechtsschutz-dienst.de