Gesetzliche Grundlage sind die Regelungen in den Lohnsteuer-Vorschriften 2011. Das Grundprinzip: Unfallkosten zählen nicht mehr zu den Gesamtkosten des Firmen-PKWs, die mit der regulären Besteuerung der Firmenwagen beglichen sind. Der Staat fordert Steuer, wenn der Arbeitgeber die Unfallkosten trägt. Wenn der Fahrer eines Firmen-PKWs einen Verkehrsunfall verursacht, muss mit dem Finanzamt rechnen. Eine kleine Unachtsamkeit […]