Mit dieser Versicherung kann man sich als Bauherr, als Besitzer eines zu bebauenden Grundstückes oder zu errichtenden Gebäudes in der Bauphase gegen Schadenersatzansprüche Dritter versichern. Der Versicherungsschutz setzt mit Beginn der Bauarbeiten ein, frühestens aber mit dem Datum der Police. Dabei ist es durchaus möglich, dass das erworbene Baugrundstück schon vor Baubeginn versichert ist, z.B. […]