Versicherung in der Pflicht Ein Rechtschutzversicherer muss bei einem vom Versicherungsnehmer behaupteten Rechtsverstoß durch Kündigungsandrohung eintreten. Nun ist es amtlich: In dem Fall, in dem der Bundesgerichtshhof (Urteil vom 19. November 2008 – Aktenzeichen IV ZR 305/07) entschieden hat, meinte die Versicherung zunächst, ein Versicherungsfall sein noch nicht eingetreten, da noch kein Rechtsverstoß vorgelegen habe. […]