Die Versicherungssumme in der Rechtsschutzversicherung ist bei den meisten versicherern begrenzt, was ab einer Mindestversicherungssumme von 350 000 Euro aber unproblematisch ist.
Bei einem Zivilrechtsstreit mit einem Streitwert von 3 Mio Euro beträgt das Gesamt- Prozess-Kostenrisiko für einen erfolglos durch 3 Instanzen geführten Prozess ca. 360 000 Euroo.
Streitigkeiten mit so hohen Gegenstandswerten sind recht selten und betreffen meist Rechtsgebiete, die eh nicht versichert sind. (z.B. Gesellschaftsrecht).
Interessant sind derart hohe Streitwerte eher im Bereich der Schadenersatzforderung, z.B. bei Personenschäden nach einem Verkehrsunfall mit dauerhafter Gesundheitsschäden.
Im Bereich Sachschäden und Personenschäden bieten einige Versicherer, die im Allgemeinen eine begrenzte Versicherungssumme im Bedingungswerk beankert haben, über Spezialklauseln höhere bzw. unbegrenzte Versicherungssummen.