Die Auxilia Rechtsschutzversicherung zeigt wieder einmal ihre Stärke als Rechtsschutzmarke in den aktuellen Verbesserungen ihres Bedingungswerkes.
Ein Vergleich günstiger Rechtsschutz Versicherungen kann lohnen.
Folgende Änderungen wird im aktuellen Vertragswerk geboten:
Die AUXILIA Rechtsschutzversicherung ermöglicht eine telefonische Rechtsberatung in allen Schadenangelegenheiten.
Anwaltshotlines gehören zwischenzeitlich zum guten Ton einer Rechtsschutzversicherung. Jedoch ist diese Serviceleistung bei den meisten Anbietern nur auf versicherte Vertragsbestandteile beschränkt. Die Auxilia läßt hier ihre Kunden nicht im Regen stehen und bietet eine solche Anwaltshotline auch in nicht versicherten und nicht versicherbaren Rechtsschutzfällen an.
Fachlich versierte Juristen geben am Telefon den Ratsuchenden schnell Hilfestellung und verbinden den Kunden direkt mit einem Rechtsanwalt.
Immer häufiger findet man auf vielen Dächern Solaranlagen vor. Bisher waren Streitigkeiten im Zusammenhang mit derartigen Anlagen nicht versichert gewesen. Zwischenzeitlich versichert auch die Rechtsschutzversicherung AUXILIA Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit auf dem eigenen Hausdach befindlichen Solarstromanlage stehen, im privaten Bereich beitragsfrei ab.
Eine besonders attraktive Regelung ist nun ebenfalls Bestandteil der Rechtsschutzbedingungen der Auxilia. Für denjenigen, der ab dem 01.05.2011 seinen Versicherungsvertrag auf die neuen Bedingungen umstellt oder einen Rechtsschutzvertrag neu abschließt, entfällt der vereinbarte Selbstbehalt, sofern der Leistungsfall durch eine anwaltliche Erstberatung abgeschlossen wird.
Arbeitslos – was nun ?
Bei Nachweis der Arbeitslosigkeit und einer Vertragslaufzeit von mind. 12 Monate, wird sein Vertrag vom Versicherer sofort aufgehoben. Ist die Arbeitslosigkeit wieder beendet, kann er den Vertrag später ohne Wartezeiten wieder neu abschließen.
Trotzdem hat der Kunde Anspruch auf die telefonische Rechtsberatung. Ein Servicemerkmal, welches derzeit nur von der Auxilia geboten wird.