Beachtliche Erfolge verzeichnet das aus den USA stammende Mediationsverfahren, zu gut deutsch Schlichtungsverfahren, bei Streitigkeiten der Parteien z.B. im Familienrecht unter der Leitung eines Mediators.
Rechtssprechung im herkömmlichen Sinne erfolgt nicht. Es wird im Sinne der Mediation ein Weg für einen Kompromiss gesucht und gefunden. Das Recht wird besprochen, beide Parteien sollen dann den Weg für ihre individuellen Probleme finden.
Die Diskussion zu Mediationsverfahren erfuhr durch den Erlaß der europäischen Mediationsrichtlinie im Mai 2008 neuen Aufwind. Wichtige Fragen des Verhältnisses von Mediations- und Gerichtsverfahren bei Streitigkeiten in Handels- und Zivilkonflikten werden in dieser Richtlinie geregelt. Ein nationales Mediationsgesetz wird noch in diesem Jahr als Referentenentwurf vorliegen.
Im Raum Niedersachsen sind mit mehr als 500 Modellprojekten in der Mediation Erfolgsquoten von 90% bei 75% der Fälle erzielt worden.
Gerichtsverfahren könnten vermieden oder abgekürzt werden. Mediation ist in allen Rechtsgebieten, wie Familien- und Sozialkonflikten, aber auch bei Arbeits- oder Finanzstreitigkeiten als Lösungsinstrument anwendbar. Beide Parteien werden in der Regel mit dem Ergebnis der Schlichtung zufrieden sein. Gewinner oder Verlierer wie in der klassischen Rechtssprechung gibt es nicht. Man hat sich geeinigt, ist einen Kompromiss eingegangen.
Die streitenden Parteien entscheiden selbst, ob für sie ein Gerichtsverfahren oder Mediation in Frage kommt. Ist nach aktiver und eigenverantwortlicher Aufarbeitung des Streitfalls mit Hilfe eines Konfliktmanagement im Sinne des unabhängigen Mediators keine Lösung in Sicht, können sie jederzeit entscheiden die Mediation abzubrechen und sich für ein Gerichtsverfahren entscheiden.
Im Interesse des Kunden wird Mediation als Rechts- und Serviceleistung als Zusatzbaustein in Rechtsschutzversicherungen eine große Rolle spielen.