Die Haftpflichtversicherung ist zwar eine der wichtigsten Versicherungen, über die Personen bzw. Haushalte verfügen sollten. Leider wird die Tragweite der Schäden, welche durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt werden, gern unterschätzt. Denn laut § 823 BGB ist jeder, der aus Vorsatz oder Fahrlässigkeit einen Schaden an Personen oder Sachen verursacht, voll zum Schadenersatz verpflichtet.
Letzten Endes bedeutet dies nichts anderes als die volle Haftung mit dem gesamten Vermögen. Eine Tatsache, die im Fall eines schweren Personenschadens schnell das Aus für die finanzielle Zukunft bedeuten kann. Denn es gibt im Rahmen der Haftung bzw. Schadenersatzpflicht nach § 823 BGB keine Begrenzung der Haftung nach oben.
Genau hier greift die Haftpflichtversicherung. Deren Sinn und Zweck ist die Absicherung des Versicherten gegenüber Schadenersatzforderungen Dritter aus Schadensereignissen. Allerdings greift eine Haftpflichtversicherung nicht uneingeschränkt. Verschiedene Risiken werden durch die private Haftpflicht nicht gedeckt. Beispielhaft dafür stehen Schäden, die von größeren Haustieren wie Hunden oder Pferden, verursacht werden. Ein weiteres Spezialgebiet betrifft den Gebrauch von Schusswaffen.
Ausschlüsse in der privaten Haftpflichtversicherung
Welche Schadensfälle die Privathaftpflicht deckt und welche von einer Regulierung ausgeschlossen sind, liegt am Ende beim Versicherer. Als Versicherter lohnt es sich, hier etwas genauer hinzuschauen. Insbesondere Familien mit Kindern sollten darauf achten, wie Schäden nicht deliktfähiger Kinder in der privaten Haftpflichtversicherung gehandhabt werden.
Zwar können laut § 828 Kinder bis zu einem Alter von sieben Jahren für Schäden nicht haftbar gemacht werden. Eltern, die ihre Sorgfalts- bzw. Aufsichtspflicht verletzen, aber schon. Zwar lässt sich die Schuld nicht pauschal, sondern nur nach Prüfung des Einzelfalls zuweisen. Reguliert die Privathaftpflicht allerdings anstandslos den Schaden, ist Eltern sicher eine Last von den Schultern genommen.
Immer wieder für Verwirrung sorgt die Frage nach der Schadensregulierung zwischen Familienangehörigen. Leben diese in ein und demselben Haushalt, ist eine Deckung durch die Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Anders bei getrennten Haushalten. In einem solchen Fall wäre eine Regulierung möglich. Ausgeschlossen vom Schutz durch die Privathaftpflicht sind zudem Schäden an fremden Sachen, die zum Besitz des Versicherten gehören – wie ein Leasingfahrzeug oder Ähnliches.
Fazit: Die Haftpflichtversicherung ist eine der wohl wichtigsten Policen im Alltag – auch wenn sie nicht alle Risiken abdeckt. Und trotz der Tatsache, dass Schadensfälle bei den Versicherern täglich auf der Tagesordnung stehen, verzichtet ein nicht unerheblicher Teil der Haushalte auf diese wichtige Absicherung. Aktuelle Untersuchungen weisen immer wieder daraufhin, dass selbst bei einem so elementaren Schutz wie der Haftpflicht gespart wird.