Wer mitten im Berufsleben steht, denkt nicht an Krankheit oder Unfall.Dabei sollte man aber wissen, dass jeder vierte Berufstätige wegen Erkrankung vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheidet. Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache dafür gefolgt von Rückenleiden und Unfällen.
Nach der Rentenreform 2001 müssen sich Selbständige und die nach 1961 Geborenen auf härtere Zeiten gefasst machen, denn die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es nicht mehr. sie wurde ersetzt durch eine Erwerbsminderungsrente. Im Fall einer Berufsunfähigkeit spielt der ausgeübte Beruf keine Rolle mehr, mann muss jede mögliche Tätigkeit annehmen, auch wenn diese der beruflichen Qualifikation nicht entspricht.
Die Höhe der Rente richtet sich nach der Anzahl der Stunden, die man noch arbeiten kann:
- 0-3 Stunden am Tag: max. 38 % des letzten Bruttogehaltes
- 3-6 Stunden am Tag: max. 19 % des letzten Bruttogehaltes
- mehr als 6 Stunden am Tag: keinen Euro
Selbständige verfügen über keine gesetzliche Grundsicherung. Dies gilt auch für Freiberufler wie Ärzte, Apotheker und Rechtsanwälte. Sie erhalten nur bei einer 100 %gen Berufsunfähigkeit Leistungen aus ihrem berufsständischen Versorgungswerk.
Eine private Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist somit die einzige Möglichkeit für eine Altersvorsorge. Durch die Kombination mit der Rürup-Rente kann man diese vom Staat steuerlich fördern lassen. Man setzt ganz einfach die eingezahlten Beiträge von der Steuer ab. Bei Singles sind es bis zu 20.000 €,bei Ehepartners bis zu 40.000 € im Jahr. Allerdings ist zu beachten, dass die steuerliche Förderung nur dann eintritt, wenn max. 49 % der Beiträge in die BUZ fließen und mindestens 51 % für den Aufbau der Altersrente verwendet werden.