Fehlende Mieteinnahmen – Mietnomaden – Neuer Schutz für Vermieter

Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland ungefähr 20 Millionen Mietverträge, über 60% sind Wohnungsvermietungen.
Die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus&Grund schätzt die Mietrückstände in Deutschland auf rund 2,2 Milliarden EUR alljährlich.

Mietausfall ist eine Problematik das Vermieter verstärkt trifft. Im Zusammenhang mit Vermietungen von Wohnungen werden annäherungsweise 600 Millionen
Euro von Mietern absichtlich nicht gezahlt. Circa 200 Millionen EUR der Mietrückstände gehen zu Lasten von Mietnomaden.
Zahlungsunwillige oder -unfähige Mieter können Vermieter schnell in finanzielle Zwangslagen bringen.

Denn fehlende Mieteinnahmen oder hohe Renovierungskosten , sind im Regelfall nicht durch Rückstellungen abgedeckt.

Eine rechtswirksame Räumungsklage dauert bis zu 1 Jahr. Speziell bei Vermietern, die mit den aus Mieten resultierenden Einnahmen ihren Lebensunterhalt
bestreiten oder die Immobilie fremd finanzieren, kann dies zu einer ernsthaften Gefahr führen.

Mit der neuen, modernen R&V-MietschutzPolice bringt die RuV als einer der Ersten eine eigenständige Vorsorge auf den deutschen Versicherungsmarkt,
die Vermieter von privat genutztem Wohnraum umfassend absichert. Gleichfalls ergänzt die R+V optimal das Angebot für Privatkunden (hier: Vermieter)
in der Produktpalette rund um das Mietverhältnis. Vornehmlich sei hier der Vermieterrechtsschutz zu nennen.

Eine derartige Versicherung können Vermieter von Wohnungen abschließen, die bis zu 30 Wohneinheiten vermieten. Der Internetmakler Finanzprofit >> bietet hierzu
eine schnelle und simpele Antragsmöglichkeit. Für Vermieter mit mehr Wohneinheiten stellt der Versicherer einen einzigartigen Tarif seit Anfang 2012 zur Verfügung.

Abgesichert sind vor allem Schäden am Vermögen des Eigentümers, die dadurch entstehen, da sein Mieter seinen vertraglichen Obliegenheiten aus dem
Mietvertrag nicht nachkommt oder wegen „vertragsloser“ Inanspruchnahme der Wohnung nicht erfüllt.

Erhebliche Merkmale der neu angebotenen Versicherungspolice sind:

=> Mietrückstände (inkl. Nebenkosten lt. Mietvertrag) ab Entstehung;
=> Nutzungsentgelt , für den Zeitraum, in dem der Mieter nach Kündigung des Mietvertrags in der Wohnung bleibt.
=> Kosten für die Renovierung, Sanierung und Entrümpelung der Wohneinheit .
=> Kosten für Reparatur oder Ersatz beschädigter, zerstörter oder entwendeter Gegenstände oder Bestandteile der Wohneinheit bis zum Zeitwert.
=>Entgangene Mieteinnahmen für die Renovierungszeit, maximal 3 Monate.

 

Weitere Angaben finden Sie unter folgender Partnerseite >>