Garantiezins in der deutschen Lebensversicherung

Mit Wirkung ab 01. Januar 2012 hat der Gesetzgeber den Garantiezins für Lebensversicherungsprodukte auf 1,75 % reduziert.

Der niedrigere garantierte Zinssatz gilt für alle Verträge, welche ab dem genannten Stichtag abgeschlossen werden. Verträge, welche bereits 2011 und früher abgeschlossen wurden, gilt weiterhin der höhere Garantiezins von mindestens 2,25 Prozent.

Das Bundesministerium für Finanzen hat laut Versicherungsaufsichtsgesetz die Zuständigkeit die Höchstwerte für Garantiezinsen festzulegen.
Laut Empfehlung der DAV – Deutsche Aktuarvereinigung sollte das Ministerium die Obergrenze für Neuverträge auf 2,0 Prozent senken. Das Bundesministerium wiederum folgte der Empfehlung nicht und verordnete den niedrigeren Wert von 1,75 Prozent.

Die weiteren dem Vertrag gutgeschriebene Überschüsse geraten ebenfalls unter Druck. Vorsorglich reduzierten viele Anbieter bereits 2011 die Verzinsung der Verträge.
Es besteht im Ergebnis dieses niedrigen Garantiezinses die Gefahr, dass die Lebensversicherung für den Versicherungsnehmer eher unattraktiv wird und insgesamt weniger abgeschlossen wird.

Laut Aussage von Experten, stellt die durch die Politik künstlich herbeigeführte lange Niedrigzinsphase pures Gift für die Lebensversicherer und damit vor allem für die so wichtige Altersvorsorge in Deutschland dar. Überwiegend erbringen die Versicherer ihre vertragsmäßigen Überschüsse aus Anlagen in festverzinslichen Wertpapieren. Dementsprechend schwer wiegt die derzeitige Niedrigzinsphase auf der Anleihenseite.
Betroffen sind Unternehmen, die einen großen Bestand an Altverträge besitzen und diesen Vertragsbestand mit den früheren wesentlich höheren Garantiezinsen erfüllen müssen.

Die Verminderung des gesetzlichen Zinses hat ebenfalls direkte Auswirkung auf die Berechnung der Versicherungen. So müssen sich die
Kunden für Neuabschlüsse ab 2012 mit höheren Preisen abfinden. Eine Steigerung um etwa 5% wird bereits heute von einigen Anbietern bescheinigt. Neben der Lebensversicherung sind von der Änderung des Garantiezinses auch andere Versicherungsarten betroffen. hier sind z.B. zu bennen, die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr, die Rentenversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherungen oder Schwere Krankheitenversicherungen.
Sofern Sie den Abschluss einer privaten Altersvorsorge oder einen anderen Vertragsabschluss bei einem Lebensversicherer vorhaben, sollte noch in 2011 eine entgültige Entscheidung treffen.