Auch in 2012 wartet der ROLAND Rechtsschutz mit neuen Privatkunden-Produkten auf. Ab sofort können Selbstständige ungeachtet von der Umsatzgrenze ihre Privatrisiken über die Produktangebote für Nichtselbstständige optimal absichern. Damit passt sich auch dieser führende Rechtsschutz Assekuradeur der Marktentwicklung an und bietet für Nichtselbständige und Selbständige die gleiche Berechnung bei der Abdeckung reiner privater Risiken.
Berufliche Risiken Selbständiger können wie bisher über die Tarife für Gewerbekunden abgeschlossen werden.
Beratungs-Rechtsschutz hilft bei Abmahnungen im Internet
Versicherungskunden sind jetzt auch dann geschützt, wenn sie in ihrer freien Zeit unbewusst im World Wide Web gegen Urheberrechte verstoßen. Wird ein Versicherter deshalb von einem Rechtsvertreter abgemahnt, kann er sich von einem Roland Vertragsanwalt beratschlagen lassen. Jener Anwalt setzt dann ein Erwiderungsschreiben auf, das der Versicherte im eigenen Namen an die gegnerische Partei wegschicken kann.
Immer aktuell – die Leistungs-Update-Garantie
Sämtliche neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherungen bei ROLAND umfassen fortan die Leistungs-Update-Garantie. Dabei werden Policen ab
Allgemeine Vertragsbedingungen ARB 2012 automatisch auf die gegenwärtig gültigen Bedingungen umgestellt. Dies gilt selbstverständlich nur, wenn ausschließlich Leistungsverbesserungen ohne höhere Beiträge eingeführt werden. Auf diese Weise müssen sich Abgesicherte in keinster Weise mehr nach einem großem Zeitraum sich mit einem sehr veralteten Bedingungswerk in ihrer Rechtsschutzversicherung abgeben.
Sie sparen Zeit, denn die Regulierung muss nicht einzeln beantragt werden.
Weitere Modifikationen auf einen Blick:
1. Das umfangreiche Versicherungspaket „KompaktPlus“ wird unterdies auch für angestellte Ärzte angeboten. Somit kommt auch diese Fachgruppe in den Genuss dieses hervorragenden Versicherungschutzes.
2. Opfer Rechtsschutz auch im beruflichen, nichtselbstständigen Bereich
Der Opferrechtsschutz hilft Ihnen Ihre Ansprüche als Nebenkläger im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs durchzusetzen. Aber auch wer aus Versehen, bei Ausschreitungen während einer Großdemonstration, ins Visier von Einsatzkräften der Polizei gerät, kann seine möglichen Ansprüche über den Opferrechtsschutz geltend machen.
3. Der KompaktPlus Rechtsschutz der Roland Rechtsschutz Versicherung wird um Leistungen bei Vorsorgeverfügungen
erweitert. In den Rechtsschutzverträgen für Firmen ist nun in der KompaktPlus Deckung der Beratungsrechtsschutz für Arbeitgeber bei Aufhebungsverträgen eingeschlossen.
Mit diesen Besserungen in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen der Roland Versicherung sollte jeder Policeninhaber, der bereits Kunde der der ROLAND Rechtsschutz ist, die Aufwertung seiner Rechtsschutzabsicherung prüfen.
Weitere Aussagen finden Sie unter folgender Partnerseite >>