Per Januar 2011 beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf, der, die einvernehmliche Beilegung von zwischenmenschlicher Auseinandersetzungen ohne kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen stärken soll.
Zwischenzeitlich haben viele Unternehmen der Versicherungswirtschaft die Vorteile der außergerichtlichen Streitbeilegung erkannt und bieten
im Rahmen ihrer Rechtsschutz Versicherungen die Möglichkeit der Streitschlichtung. Die Versicherungswirtschaft sieht hier insbesondere eine Absenkung bzw. Stagnierung der in der Vergangenheit stetig gewachsenden Prozesskosten.
Laut Mitteilung der ARAG Rechtsschutz – einem der führenden Rechtsschutzversicherer in Deutschland – hat sich das Streitverhalten im Laufe der letzten Jahren grundlegend geändert. Waren früher gerichtliche Verhandlungen zur Rechtsklärung angesagt, streben heute viele
Kunden den außergerichtlichen Einigungsversuch an. Vor allem kostengünstige Herangehensweisen zur Verhinderung der Streit-Esklierung sind gefragt.
Derzeit sind die Bedingungswerke der Rechtsschutzversicherer derart gestaltet, dass im Falle einer Mediation,
der Rechtsschutzanbieter dem Rechtsschutzkunden einen erfahrenen Mediator für das jeweilige Rechtsgebiet benennt. Dieser wird dann
beide Streitparteien entsprechend anhören und weitergehende herangehensweisen zur Vermeidung der Intensivierung des Streites anbieten.
Nicht alle Rechtsschutz Assekurateuren bieten die Streitschlichtung, auch in allen Lebensbereichen an. Jedoch geht die Entwicklung eindeutig in diese Richtung. Auf Grund der vielfältigen Angebote am Markt, bietet sich ein Vergleich der Rechtsschutzversicherung in jedem Falle an.
Aus unserer Sicht ist es derzeit noch etwas verfrüht, spezielle Rechtsschutz Versicherungen abzuschließen, die
vordergründig und ausschließlich auf Mediation bauen. Als Beispiel hier sei der Tarif M-Aktiv der DEURAG genannt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Auswahl an Streitschlichtern, noch nicht ausreichend. Vorallem im ländlichen Bereichen steckt die Marktdurchdringung derartiger Streitbeilegungsangebote noch in den Anfängen.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass dies sich im Ergebnis der Umsetzung des vom Parlament verabschiedeten Gesetzesentwurfes, schnell ändern wird.
Im Verhältnis zum reinen Mediationsrechtschutz stellt in der derzeitigen Situation die Mediation, als reine Ergänzung des Leistungsumfanges von Rechtsschutzversicherungen einen echten Mehrwert dar.