Wer den Schaden hat, zahlt selbst, so ein ungeschriebenes Gesetz für Unversicherte. Ob Fremd- oder Eigenschäden, solche Fälle können ein gewaltiges Loch in die Kasse reißen und zu einem langfristigen finanziellen Problem werden. Doch bei der Schadensregulierung wird man nicht allein gelassen, denn der Staat trägt die Kosten mit, auch wenn man keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte.
So viel Versicherung muss sein
Neben den Pflichtversicherungen für Gesundheitsversorgung und Kfz gibt es einige sinnvolle zusätzliche Policen, die man abschließen sollte. So sollte man unbedingt eine Private Haftpflichtversicherung abschließen und auch eine Hausratsversicherung, sowie zumindest eine Teilkasko für den Wagen, damit man gegen die häufigsten Schäden abgesichert ist. Und auch in diesen Fällen kann man sich bei der Regulierung der übrig bleibenden Kosten, etwa der Selbstbeteiligung, vom Staat ein wenig von der finanziellen Last wieder abnehmen lassen. Unter bestimmten Umständen ist der Unfall oder der Schadensfall nämlich nicht einfach eine private Angelegenheit und damit bleiben auch die Folgekasten nicht ausschließlich am Betroffenen hängen.
Entlastung bei der nächsten Steuererklärung
Eine sorgfältige Dokumentation durch Prüfberichte, Versicherungsbescheinigungen und Quittungen zahlt sich bei solchen Schadensfällen nämlich spätestens im Rahmen der nächsten Steuererklärung aus. Unter Umständen handelt es sich nämlich im weitesten Sinne um Werbungskosten, die sich steuermindernd auswirken können. Das ist etwa der Fall, wenn der Unfall auf dem Pendlerweg oder bei einem beruflich bedingten Weg entstanden ist. Das gilt für Sach- und Personenschäden, genau wie für Schäden an fremden oder eigenen Kraftfahrzeugen. Verfügt man über eine Vollkaskoversicherung, kann nur der Betrag, der die Selbstbeteiligung ausmacht, geltend gemacht werden.
Neben den notwendigen Reparaturen sind dabei auch die Kosten für Gutachten, für Schmerzensgeld und Schadenersatz oder sogar die Kosten für einen Gerichtsstreit absetzbar, insofern man sie selbst tragen musste. Doch selbst wenn man so umfassend versichert gewesen ist, dass man keinerlei Kosten für die Schadensregulierung erstatten muss, gibt es noch Steuererleichterungen zu holen.
Denn auch die höheren Summen für die Versicherungspolice, deren Erhöhung im Schadensfall oft üblich ist, kann man bei der nächsten Steuererklärung als Sonderkosten absetzen. Natürlich sind diese Steuererleichterungen nur ein kleines Trostpflaster und eine finanzielle Hilfe, damit man nicht doppelt geschädigt wird. Die steuerlichen Erleichterungen ersetzen natürlich nicht die Schadensregulierung der Versicherungsgesellschaften. Um einen umfassenden Versicherungsschutz sollte man sich deshalb trotzdem bemühen, denn die steuerliche Absetzbarkeit ersetzt einem in keinem Fall die gewaltigen finanziellen Schäden, die einem im Falle des Falles als völlig Unversicherter das Leben schwer machen können.