In der Glasversicherung gibt es 3 verschiedene Kategorien:
- selbständige Glasversicherungen
- Annexverträge zu Wohngebäuden
- Hausratversicherungen
Auch unterscheidet man die Verträge zur Gebäudeverglasung von der Mobiliarverglasung. Selbständige Glasversicherungen gehen weit über den Leistungsumfang von Annexverträgen hinaus. Zum Versicherungsort gehören das versicherte Gebäude und zur Wohnung gehörende Räume. Sollten sich noch andere Gebäude auf dem Grundstück befinden (Gewächshaus, Gartenhaus) müssen diese extra versichert werden. Wenn Altverträge noch vorhanden sind, wäre eine Prüfung sinnvoll, da Glaskeramik als „behandeltes Glas“ zu sonstigen Sachen zählt, die nicht mitversichert sind.
In den heutigen Policen der Glasversicherung gibt es folgende Leistungsunterschiede:
Einige Anbieter versichern das Cerankochfeld mit der dazugehörigen Technik, wenn ein Austausch einzelner Teile nicht möglich ist. Die Versicherungen begründen es damit, dass die Technik nicht Teil der Verglasung ist und somit ohne gesonderte Vereinbarung nicht zum Glasrisiko gehört. Gleiches gilt auch für Spiegelschränke. Sollte dieser durch das Entfernen einer zerbrochenen Verglasung beschädigt werden, liegt bei einigen Versicherungen ein Versicherungsschutz vor.
Grundsätzlich gibt es in der Glasversicherung keine Geldleistung, sondern beschädigte Teile werden ersetzt. Ausnahmen gelten nur in Einzelfällen, wenn z.B. ein Glas erst importiert werden muss, da gleichwertiger Ersatz vor Ort nicht möglich ist.
Kunden sollten das wissen, bevor sie auf eigene Faust eine versicherte Verglasung austauschen und damit Anspruch auf Erstattung verlieren.
Ein Vergleich unter den Glasversicherungen lohnt sich auf jeden Fall, da neben Preisunterschieden auch große Unterschiede im Versicherungsumfang vorhanden sind.