Bei vielen Gesellschaften ist im Bereich Krankenversicherung eine ordentliche Kündigung nur noch bis 30.09.2010 möglich. Tarife, die unmittelbar mit der Versicherungspflicht zu tun haben, können ohne Bedenken gekündigt werden. Die Kündigung einer Kranken-Voll ist gem. § 205 Abs. 6 VVG und § 13 Abs. 7 MB/KK 2009 unwirksam, wenn keine Nachfolgebescheinigung vorgelegt wird. Es ist wichtig, das Kündigungen der Hauptversicherung sowie der Pflegepflicht unkompliziert sind. Zusatzversicherungen, wie z.B. Tagegelder und/oder Zahntarife, die einen eigenständigen Baustein darstellen, sollten nicht gekündigt werden.
Wichtige Zahlen für 2011
- alte Bemessungsgrenze: 49.950 € 4.162,50 €
- neue Bemessungsgrenze: 44.550 € 3.712,50
Weiterhin sind Neuerungen auf Grund des neuen GKV-Finanzierungsgesetz zu beachten. Mit folgenden Neuerungen soll der Eintritt in die Private Krankenversicherung erleichtert werden:
So kann ein Arbeitnehmer, wenn sein Einkommen über der aktuellen Versicherungspflichtgrenze liegt, wieder früher in die PKV wechseln, d.h. er kann sich zum Januar des Folgejahres privat versichern.
Die Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung steigen von 14,9 % auf 15,5 %. Gerade die Selbständigen sind hiervon betroffen. Auch die Zusatzprämie wird weiter steigen. Es ist damit zu rechnen, dass im nächsten Jahr alle Kassen einen Zusatzbeitrag erheben werden.
Die Regierung behauptet, dass die Gesundheitsreform 2011 fair, stabil und vor allem transparent gestaltet werden soll. Es soll erreicht werden, dass unser Gesundheitssystem auf Dauer eine Perspektive hat. Weiterhin wird behauptet, dass der Sozialausgleich in der GKV
- gerecht ist
- von einem „Schätzerkreis“ für das Folgejahr prognostiziert wird,
- durch Steuermittel finanziert wird
- die Voraussetzungen für eine finanzielle Stabilität sowie einen funktionierenden Wettbewerb unter den Kassen schaffen soll.
Die Rahmenbedingungen für die PKV werden also durch das GKV-Finanzierungsgesetz deutlich verbessert.
Nur in der Privaten Krankenversicherung hat man eine Leistungsgarantie und muß keine Leistungskürzungen befürchten. Auch die Beitragssätze verdeutlichen: vom Höchstsatz in der GKV zum Beitrag in der PKV liegt hier oft eine Differenz von mehr als 200 €.
Im Alter hat der Kunde einer PKV die Möglichkeit, sich mit dem Basistarif so zu versichern wie in der GKV – gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet, dass der Kunde alle angesammelten Rückstellungen auf den Tarif übertragen bekommt. Es handelt sich hierbei nicht selten von über 500 € monatlich.