Berufshaftpflichtversicherung
Unter dem Oberbegriff Berufshaftpflichtversicherung werden Haftpflichtversicherungen für unterschiedlichste Berufsgruppen zusammengefasst, die sich im Detail deutlich unterscheiden können. Das verwundert nicht, denn eine Hebamme muss sich gegen gänzlich andere Risiken absichern als ein Steuerberater. Wichtig ist in jedem Fall zu wissen, dass die private Haftpflichtversicherung keine Schäden abdeckt, die in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit verursacht werden. Somit ist es schon fast eine Pflicht, den Abschluß einer Berufshaftpflicht nicht nur in Erwägung zu ziehen, sondern diese sogar zwingend abzuschließen.
Wie sind Vermögenschäden versichert?
Obligatorisch ist der Abschluss einer solchen Versicherung zunächst in vielen freien Berufen, in denen Kunden durch eine mögliche Fehlberatung Vermögensschäden entstehen können.
Der Begriff des Vermögensschadens sorgt bisweilen für ein wenig Verwirrung. Vermögensschäden im rechtlichen Sinne sind solche Schäden, bei denen der Vermögensverlust nicht Folge eines anderen Schadens ist, also keine Sach- oder Personenschaden vorliegt. Man spricht hier von sog. echten Vermögenschäden. Für einige Berufsgruppen ist diese Versicherung im Rahmen der Berufsausübung gesetzlich vorgeschrieben. Andere Berufsgruppen können jedoch auch echte Vermögenschäden verursachen. Eine konkrete Prüfung vor Antragsstellung ist hier sehr zu empfehlen.
Für spezielle Berufsgruppen der dienstleistenden Berufe bieten die Versicherungen spezielle Branchenlösungen an. Diese bieten sehr umfassenden Versicherungsschutz und müssen zudem nicht einmal teuer sein.
Andere gewerbliche Berufsgruppen, wie z.B. Händler oder auch Handwerker, benötigen im wesentlichen eine Betriebshaftpflichtversicherung. Hier sind vordergründig sog. unechte Vermögenschäden mitversichert. Dies sind Vermögenschäden, die infolge eines versicherten Personen- oder Sachschadens angerichtet werden können.
Wie sieht es mit Angestellten aus?
Jede Firma, jeder Selbständige, Freiberufler oder Gewerbetreibende, der Angestellte führt, sollte eine speziell zugeschnittene Berufshaftpflichtversicherung besitzen. Kann man doch fahrlässige Fehler andere Personen persönlich in solchen Fällen nicht ausschließen. Schnell trägt der Firmeninhaber die Verantwortung für mögliche Schadenersatzansprüche.
Ein Versicherungsvergleich lohnt sich auch hier.
Das Internet hat den gesamten Versicherungsmarkt in Bewegung gebracht, die Berufshaftpflichtversicherung bildet hier keine Ausnahme. Ein Versicherungsvergleich kann online schnell durchgeführt werden, der Kunde erhält so eine Übersicht über mögliche Angebote.
Was Spezialangebote von Berufshaftpflichtversicherungen bieten?
Berufshaftpflichtversicherungen gehen in vielen Fällen weit über den Versicherungsschutz einer normalen Betriebshaftpflicht drüber hinaus. Nachfolgende Deckungsmerkmale seien auszugsweise genannt:
- gesetzliche und vertragliche Haftpflichtansprüche
- Weltweite Deckung
- integrierte Berufshaftpflichtversicherung
- Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung
- Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung
- Mitversicherung von Ansprüchen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Vergütungs- und Strafrechtsschutz
- die Verletzung von Schutz- und Urheberrechten
- Schäden durch verzögerte Leistungserbringung