Für alle, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, gibt es nur eine Erwerbsminderungsrente. Das hat zur Folge, dass beispielsweise Schüler, Lehrlinge und Studenten aber auch Selbständige keinerlei Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben und damit auch keinerlei Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit gegeben ist.
Bei Arbeitnehmern sieht es da etwas anders aber nicht besser aus. Bei voller Erwerbsminderung erhalten sie eine Rente von 34 % des letzten Bruttoeinkommens, bei teilweise Erwerbsminderung 17 %. Das heißt im Klartext bei einem Nettoeinkommen von 1200 Euro monatlich wird eine Rente von 510 Euro bzw. 255 Euro gezahlt. Hiermit wird verdeutlicht wie wichtig eine private Absicherung ist.
Nun gibt es bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung die unterschiedlichsten Varianten. Hier die wichtigsten und wesentlichsten Inhalte:
Im Sinne der privaten Versicherung ist man dann berufsunfähig, wenn man seinen Beruf nicht länger als ein halbes Jahr zu 50 % ausüben kann. Hierfür gibt es verschiedene Ursachen, wie z.B. Gelenkserkrankungen, Unfälle, Erkrankungen der inneren Organe, Diabetes usw. Dabei ist nicht wichtig, was man früher mal gelernt hat sondern es geht um die jetzige Tätigkeit, die nicht mehr ausgeübt werden kann.
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist darauf zu achten, dass man im Leistungsfall vom Versicherer im keinen anderen Beruf verwiesen werden kann. Auch sollten alle Verträge bis zum 63 Lebensjahr abgeschlossen werden, also dem frühest möglichen Zeitpunkt für Altersrente. Diese beiden Punkte sollten im Vertrag auf keinen Fall fehlen.
Der monatliche Beitrag richtet sich nach dem derzeitigen Beruf, nach dem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und natürlich der Versicherungshöhe. Die Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Versicherungsgesellschaften sind enorm. Hier sollte man mit Hilfe des Versicherungsmaklers die verschiedenen Angebote zur Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichen.
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