Keine materiellen Sorgen im Alter – ist das nicht eine schöne Vorstellung? Ein weg dahin ist u.a. ein Eigenheim und der Staat unterstützt sie dabei mit der Eigenheimrente – auch unter Wohnriester bekannt. Denn mietfreies wohnen senkt die Lebenshaltungskosten und erhöht damit den Lebensstandard. Diese Wohn-Riester-Produkte bieten alle Kreditinstitute sowie Bausparkassen an.
Im Unterschied zur Riester-Rente wird hierbei kein Betrag angespart, der dann im Rentenalter ausbezahlt wird, sondern man investiert einen Teil des Einkommens in eine Immobilie.
Förderberechtigt sind alle Personen mit einem sozialversicherungspflichtigen Einkommen und unter gewissen Voraussetzungen auch deren Ehepartner sowie Beamte. Wohnriester-Bausparverträge dürfen nicht zweckentfremdet genutzt werden. Sie sind ausschließlich für Wohneigentum zu verwenden.
Die Förderung erfolgt in Form der Grund- und Kinderzulagen:
Alleinstehende bis zu 154 Euro jährlich
Verheiratete bis zu 308 Euro jährlich
+ Kinderzulage bis zu 185 Euro jährlich für jedes Kind
Kinder ab Jahrgang 2008 bis zu 300 Euro jährlich
Außerdem gibt es eine einmalige Sonderzulage von 200 Euro für junge Leute, die bei Abschluss eines Riester-Vertrages nicht älter als 25 Jahre sind. Um am Ende die vollen Zulagen zu erhalten, müssen max. 2100 Euro in den Vertrag eingezahlt werden. Allerdings, wie bei allen Riester-Produkten, müssen die geförderten Beträge im Rentenalter versteuert werden.