Die AUXILIA gehört seit einigen Jahren zu den erfolgreichen Assekuradeuren im Rechtsschutz für Ärzte und andere Heilberufe. Wichtiger Bestandteil dieser Rechtsschutz Versicherung ist der sog. erweiterte Strafrechtsschutz. Dieser kann in den von der KS Auxilia gebotenen Tarifen optional eingeschlossen werden, oder ist bereits beitragsfrei mitversichert.
Die Wichtigkeit des Einschlusses dieses Spezial-Straf-Rechtsschutzes in die Firmenrechtsschutz für Ärzte soll folgender Schadenfall verdeutlichen.
Strafanzeige wegen falscher Abrechnung
Im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit, führte der Arzt u.a. eine Krebspräventionsuntersuchung durch.
Eine gesetzliche Krankenversicherung war der Ansicht, dass die Leistungen in einem Umfang abgerechnet wurden, die nicht den Krebsvorsorgebestimmungen entsprächen.
Die Krankenkasse erstattete Strafanzeige. Es sei ein Abrechnungsschaden von ca. 11.000 EUR entstanden.
Durch Inanspruchnahme eines fachlich versierten Fachanwaltes konnte in einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht eine Einstellung nach § 153 a StPO erreicht werden.
Dem angeklagten Arzt wurde „lediglich“ als Muss auferlegt, einen angemessenen Geldbetrag an eine Institution der Krebsabwendung zu bezahlen.
Diese finanzielle Auflage ist keine Strafmaßnahme und es erfolgt kein Vermerk im Bundeszentralregister.
Da der Arzt in seiner Firmenrechtsschutz, welche er bei der KS Auxilia Rechtsschutz besaß, rechtzeitig den Spezialstraf-Rechtsschutz eingeschlossen hat, wurden die Kosten der Verhandlung in höhe von mehr als 7.000 Euro von der Versicherung getragen.
Das Kassenarztrecht gilt als eines der kompliziertesten Rechtsgebiete, das selbst nur wenige, spezialisierte Rechtsanwälte durchdringen. Bei den Arztabrechnungen geht es oft um hohe Beträge.
Inkorrektheiten in der Abrechnung können viele Gründe haben. Zum Beispiel: Missverständnisse, Nachlässigkeiten, fehlerhafte Eingaben in die Abrechungssoftware, Fehler in der Software selbst.
Oder es könnte sich auch um einen Betrugsversuch handeln. Ob es ein (strafloser) Fehler war, oder eine echte Straftat, entscheidet sich schlussendlich nur im Kopf des Mediziners.
Der Anwalt spricht hier vom subjektiven Tatbestand. Wollte der Mediziner sich einen Vermögensvorteil erschleichen oder nicht?
Demzufolge ist es wichtig, dass der Beschuldigte von Anfang des Ermittlungsverfahrens an bis in die Hauptverhandlung von einem kompetenten Anwalt begleitet wird.
Unüberlegte Aussagen können geradewegs einen bloßen Fehler als Betrug erscheinen lassen. Eine Schuldigsprechung hätte für den Arzt u.U. harte Folgen, die bis zur Entziehung der Lebensgrundlage führen können.
Die Begründung einer derartigen Praxisrechtsschutz für Ärzte und andere Heilberufe (z.B. Therapeuten, Mediziner, Psychologen, etc.) ist exklusiv im Verbraucherportal www.rechtsschutz-dienst.de möglich.